Visum für Usbekistan: Das Verfahren zur visumfreien Einreise
In Übereinstimmung mit der usbekischen Gesetzgebung können ausländische Staatsbürger und Staatenlose mit oder ohne Visum für Usbekistan einreisen und durch sein Territorium reisen, wenn ein visumfreies Regime eingeführt wird.
1. Auf der Grundlage bilateraler internationaler Verträge und der Parität wurde mit der Republik Aserbaidschan, Georgien, der Republik Armenien, der Republik Belarus, der Republik Kasachstan, der Republik Moldau, der Russischen Föderation, der Ukraine, der Kirgisischen Republik (bis zu 60 Tage) und der Republik Tadschikistan (bis zu 30 Tage) eine bilaterale Visumfreiheit eingeführt.
2. Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen gilt für China, Ungarn, Tadschikistan und Turkmenistan (bis zu 30 Tage), Indien, Korea und Vietnam (bis zu 60 Tage), Brasilien, Lettland, Polen, Rumänien, Singapur, Slowakei, Estland, Kuwait und die Türkei (bis zu 90 Tage). Bürger dieser Länder (mit Ausnahme Indiens), die Inhaber eines Diplomatenpasses sind und als Angestellte der diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen ihrer Länder, die sich auf dem Territorium Usbekistans befinden, akkreditiert sind, sowie ihre Familienangehörigen haben das Recht, ohne Visum einzureisen und sich für die gesamte Dauer ihrer Tätigkeit ohne Visum aufzuhalten.
3. Usbekistan hat gegenüber den anderen folgende Ländern, die nicht in Absatz 1 aufgeführt sind, einseitig eine Visumfreiheit für 30 Tage eingeführt.
- Andorra
- AntiguaundBarbuda
- Argentinien
- Australien
- Bahamas
- Barbados
- Belgien
- Belize
- Bosnien und Herzegowina
- Brasilien
- Brunei Darussalam
- Bulgarien
- Chile
- Costa Rica
- Deutschland
- Dominikanische Republik
- Dänemark
- El Salvador
- Estland
- Finnland
- Grenada
- Griechenland
- Großbritannien und Nordirland
- Guatemala
- Honduras
- Indonesien
- Irland
- Island
- Israel
- Italien
- Jamaika
- Japan
- Kanada
- Kroatien
- Kuba
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malaysia
- Malta
- Monaco
- Mongolei
- Montenegro
- Neuseeland
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- San Marino
- Schweden
- Schweiz
- Serbien
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- St. Kitts und Nevis
- St. Lucia
- St. Vincent und die Grenadinen
- Süd-Korea
- Tadschikistan
- Trinidad und Tobago
- Tschechien
- Türkei
- Ungarn
- Vatikanstadt
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Zypern
Die Visumfreiheit gilt für Bürger der oben genannten Länder, Inhaber aller Kategorien von Reisepässen (Diplomaten-, Dienst- und allgemeine Zivilpässe), die die Republik Usbekistan besuchen wollen, unabhängig vom Zweck ihrer Reise. Um in das Land einzureisen, muss eine Person im Besitz eines gültigen nationalen Reisepasses oder eines anderen Ersatzdokuments sein, das bei Reisen ins Ausland verwendet wird und dessen Gültigkeit mindestens 6 Monate nach Ausstellung des Visums betragen muss.
Die 30-Tage- und 60-Tage-Visafreiheit beginnt mit dem Überschreiten der Staatsgrenze Usbekistans und sobald sie ausläuft, muss der ausländische Staatsbürger das Land verlassen.
Wenn es notwendig ist, sich länger als 30 oder 60 Tage in Usbekistan aufzuhalten, muss der ausländische Staatsbürger den zuständigen Behörden des Landes die erforderlichen Dokumente vorlegen, damit ihm eine der Kategorien von Einreisevisa Usbekistans ausgestellt werden kann.
4. Ab dem 1. Januar 2020 wird eine visumfreie Regelung für ausländische Staatsbürger eingeführt, die den Aufenthaltsstatus der Vereinigten Arabischen Emirate für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum der Einreise in das Hoheitsgebiet Usbekistans erhalten haben (ausländische Staatsbürger müssen das Original des Aufenthaltsvisums der VAE vorlegen, das zum Zeitpunkt der Einreise in Usbekistan mindestens 90 Tage gültig ist).
5. Ab dem 1. Januar 2020 wurde die Visumfreiheit für die Dauer von 30 Tagen ab dem Datum der Einreise in das Hoheitsgebiet Usbekistans für ausländische Staatsbürger mit einem biometrischen UNO-Pass (PASSPORT – LAISSEZ-PASSER, Farbe ROT) eingeführt.
6. Visumfreie Einreise in die Republik Usbekistan für ausländische Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters und bei Vorliegen eines biometrischen Reisedokuments für die Gültigkeitsdauer des Visumsbegleiters, jedoch nicht länger als 90 Tage ab dem Datum der Einreise.
Die Visumfreiheit gilt nicht für Staatenlose, einschließlich Personen unter 16 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in den Hoheitsgebieten der genannten Länder haben.
VISAFREIHEIT FÜR TRANSITPASSAGIERE.
Auf den internationalen Flughäfen der Republik Usbekistan gilt eine 5-tägige visumfreie Transitregelung für Bürger aus 54 Ländern (die Liste ist beigefügt), die die Sehenswürdigkeiten des Landes besichtigen möchten. Die Passagiere sollten ein Flugticket in ein Drittland erhalten, und die Fluggesellschaft sollte die Grenzbehörden Usbekistans über die Passagiere informieren, die Anspruch auf ein visumfreies Transitvisum haben.
- Albania
- Algeria
- Bahrain
- Bhutan
- China (including Hong Kong)
- Colombia
- Ecuador
- Equatorial Guinea
- Fiji
- Gabon
- India
- Kuwait
- Lebanon
- Macedonia
- Maldives
- Mauritius
- Morocco
- Nauru
- Oman
- Palau
- Peru
- Philippines
- Qatar
- Saudi Arabia
- Seychelles
- South Africa
- Sri Lanka
- Suriname
- Thailand
- Tunisian Republic
- Turkmenistan
- Uruguay
- USA
- Venezuela
- Vietnam
- South African Republic
ACHTUNG: Die Praxis zeigt, dass mit Ausnahme von Uzbek Airways nicht alle Fluggesellschaften den Grenzdienst von Usbekistan im Voraus über die Anwesenheit von Transitpassagieren ohne Visum an Bord informieren. In diesen Fällen werden die Passagiere abgeschoben oder müssen ein Ticket für eine andere Strecke kaufen. Um solche Schwierigkeiten für ausländische Staatsbürger, die das Recht auf visumfreien Transit haben, zu vermeiden, wird dringend empfohlen, im Voraus mit der Fluggesellschaft zu klären, ob die Möglichkeit besteht, den Grenzdienst Usbekistans rechtzeitig über Transitpassagiere ohne Visum zu informieren. In Ermangelung eines solchen Dienstes wird ausländischen Bürgern empfohlen, ein elektronisches Visum zu beantragen.
VERFAHREN FÜR DIE REGISTRIERUNG VON AUSLÄNDISCHEN BÜRGERN,
DIE IN USBEKISTAN SIND.
Bei der Ankunft am Ort des vorübergehenden Aufenthalts müssen sich ausländische Staatsangehörige (einschließlich Staatsangehörige von Ländern mit Visumfreiheit und einem vereinfachten Verfahren zur Erlangung elektronischer Visa) vorübergehend bei den Behörden für innere Angelegenheiten registrieren lassen oder sich bei Unterbringungseinrichtungen und medizinischen Institutionen anmelden.
Der nationale Reisepass wird bei der Ankunft am Bestimmungsort innerhalb von drei Tagen, außer an Feiertagen und Wochenenden, zur vorübergehenden Registrierung vorgelegt.
Am 15. Juli 2018 wurde in Usbekistan die Fernregistrierung von Ausländern und Staatenlosen über das System Emehmon (emehmon.uz) eingeführt.
Ausländische Touristen können sich auf dem Territorium der Republik Usbekistan frei bewegen, mit Ausnahme von Gebieten und Einrichtungen, die für ausländische Bürger gesperrt sind.
Verstöße gegen die Aufenthaltsregeln in der Republik ziehen eine Haftung nach usbekischem Recht nach sich.
WICHTIG!
Bürger Usbekistans und ihre Kinder, die einen ausländischen Pass besitzen und ihre usbekische Staatsbürgerschaft nicht auf der Grundlage eines Präsidialerlasses entzogen oder verloren haben, dürfen Usbekistan nicht auf der Grundlage eines ausländischen Passes besuchen. Sie müssen Usbekistan auf der Grundlage eines gültigen ausländischen und biometrischen Reisepasses oder auf der Grundlage einer Bescheinigung der usbekischen Botschaft in Berlin oder des usbekischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main über die Rückkehr nach Usbekistan besuchen, wenn der Reisepass abgelaufen ist.
Das Verfahren für die Einreise in die Republik Usbekistan mit einem Visum.
In Übereinstimmung mit der usbekischen Gesetzgebung können ausländische Staatsbürger und Staatenlose mit einem Einreisevisum nach Usbekistan einreisen und durch sein Hoheitsgebiet reisen.
Visa werden ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen von den usbekischen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen im Ausland auf der Grundlage der Visumunterstützung und der fernschriftlichen Bestätigung durch das Außenministerium des Landes erteilt.
1. DIPLOMATISCHE und OFFIZIELLE VISA.
Inhaber von Diplomaten-/Amts-/Amtspässen und UN-Pässen (UNLP BLAU), die nicht in der Liste der Länder aufgeführt sind, mit denen die Visumfreiheit gilt, können nur auf der Grundlage von Einreisevisa, die von diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen Usbekistans im Ausland auf der Grundlage der Visumunterstützung (Bestätigung des Außenministeriums der Republik Usbekistan) ausgestellt werden, nach Usbekistan einreisen oder innerhalb seines Hoheitsgebiets reisen.
Die Visumunterstützung wird auf der Grundlage des Antrags der einladenden Organisation, des einladenden Unternehmens und der sich ständig oder vorübergehend in Usbekistan aufhaltenden Personen erteilt und dem Außenministerium der Republik Usbekistan vorgelegt.
Um ein Visum zu erhalten, müssen ausländische Staatsbürger und Staatenlose folgende Dokumente bei der Botschaft der Republik Usbekistan in Deutschland auf der Grundlage des Fernschreibens – Bestätigung des Außenministeriums der Republik Usbekistan – einreichen
– ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular in zwei Exemplaren (auszufüllen unter: evisa.mfa.uz);
– Foto 3,5 x 4,5 cm (2 Stk.), auf die Antragsformulare geklebt;
– Kopie des Reisepasses (nur die Titelseite des Reisepasses mit persönlichen Daten und Foto);
– eine Kopie einer Banküberweisung, die die Zahlung der Konsulargebühr (nach dem festgelegten Tarif) bestätigt;
– Reisepass im Original (der Reisepass muss in gutem Zustand sein (nicht zerrissen oder beschädigt) und mindestens eine leere Seite für den Visumantrag aufweisen; er muss eine Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Usbekistan haben;
Inhaber von Diplomaten- und UNLP-Pässen sind von Konsular- und anderen Gebühren befreit.
2. INVESTITIONSVISUM.
Das Investitionsvisum wird für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Jahren für ausländische Staatsbürger und Staatenlose ausgestellt, die in die Wirtschaft der Republik Usbekistan in der Höhe von nicht weniger als 8.500 mal den grundlegenden Schätzwert, der in der Republik Usbekistan zum Zeitpunkt der ausländischen Investitionen festgelegt wurde, in Form des Erwerbs von Anteilen und Interessen von Wirtschaftsgesellschaften sowie der Gründung von Unternehmen mit ausländischen Investitionen investiert haben, und zwar auf Antrag dieser Unternehmen mit der Möglichkeit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer, ohne das Territorium des Landes zu verlassen.
Gleichzeitig wird den Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern und Kinder) des Investors ein Gastvisum „PV-2“ für die Gültigkeitsdauer des Visums „INV“ mit dem Recht ausgestellt, es zu verlängern, ohne das Land zu verlassen.
Bürger ausländischer Staaten, einschließlich der Gründer (Teilnehmer) von Unternehmen mit ausländischen Investitionen, die Investitionen in die Organisation auf dem Territorium der Republik Usbekistan getätigt haben Unternehmen für die Produktion von Waren und Dienstleistungen in Höhe von mindestens 3 Millionen US-Dollar, in einem vereinfachten Verfahren wird eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Usbekistan für 10 Jahre ausgestellt;
Ausländische Investoren, die eine Aufenthaltsgenehmigung in der Republik Usbekistan oder ein „Investitionsvisum“ haben, sowie ihre Familienangehörigen haben das Recht, medizinische und Bildungsdienstleistungen zu Bedingungen in Anspruch zu nehmen, die für Bürger der Republik Usbekistan festgelegt sind.
3. GESCHÄFTSVISUM.
Die Liste der Dokumente für Geschäftsvisa für ausländische Bürger:
– ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular in zwei Exemplaren (auszufüllen unter: evisa.mfa.uz);
– Foto 3,5 x 4,5 cm (2 Stk.), auf die Antragsformulare geklebt;
– Kopie des Reisepasses (nur die Titelseite des Reisepasses mit persönlichen Daten und Foto);
– eine Kopie einer Banküberweisung, die die Zahlung der Konsulargebühr (nach dem festgelegten Tarif) bestätigt;
– Reisepass im Original (der Reisepass muss in gutem Zustand sein (nicht zerrissen oder beschädigt) und mindestens eine leere Seite für den Visumantrag aufweisen; er muss eine Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Usbekistan haben;
4. VISA.
Bei der Absicht, einen ausländischen Staatsbürger auf das Territorium Usbekistans einzuladen, reicht die einladende Person einen Antrag bei der örtlichen Zweigstelle des Innenministeriums der Republik Usbekistan ein, wo eine Mitteilung zur späteren Vorlage durch die einladende Person an die Konsular- und Rechtsabteilung des Außenministeriums der Republik Usbekistan ausgegeben wird. Auf der Grundlage dieser Mitteilung sendet die Konsular- und Rechtsabteilung des Außenministeriums ein Telex an die Botschaft der Republik Usbekistan in Deutschland.
Die einladende Person teilt dem ausländischen Staatsbürger die Telexnummer mit, aufgrund derer der ausländische Staatsbürger der Botschaft die folgenden Dokumente zur Erlangung des Gastvisums vorlegt.
– ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular in zwei Exemplaren (auszufüllen unter: evisa.mfa.uz);
– Foto 3,5 x 4,5 cm (2 Stk.), auf die Antragsformulare geklebt;
– Kopie des Reisepasses (nur die Titelseite des Reisepasses mit persönlichen Daten und Foto);
– eine Kopie einer Banküberweisung, die die Zahlung der Konsulargebühr (nach dem festgelegten Tarif) bestätigt;
– Reisepass im Original (der Reisepass muss in gutem Zustand sein (nicht zerrissen oder beschädigt) und mindestens eine leere Seite für den Visumantrag aufweisen; er muss eine Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Usbekistan haben;
5. TRANSIT VISA.
Um ein Transitvisum zu erhalten, muss ein ausländischer Staatsbürger der Botschaft die folgenden Dokumente vorlegen:
– ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular in zwei Exemplaren (auszufüllen auf der Website: evisa.mfa.uz);
– Foto 3,5 x 4,5 cm (2 Stk.), auf die Antragsformulare geklebt;
– Kopie des Reisepasses (nur die Titelseite des Reisepasses mit persönlichen Daten und Foto);
– eine Kopie einer Banküberweisung, die die Zahlung der Konsulargebühr (nach dem festgelegten Tarif) bestätigt;
– Reisepass im Original (der Reisepass muss in gutem Zustand sein (nicht zerrissen oder beschädigt) und mindestens eine leere Seite für den Visumantrag aufweisen; er muss eine Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Usbekistan haben;
– Um ein Transitvisum zu erhalten, müssen ausländische Staatsbürger und Staatenlose auch über ein Visum des Ziellandes und über Reisedokumente mit einem bestätigten Abreisedatum von Usbekistan in das Zielland verfügen.
Das Transitvisum ist bis zu drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig, die Anzahl der Visa – ein- oder zweimal, die Aufenthaltsdauer – bis zu 72 Stunden bei jeder Einreise.
6. NEUE VISUMKATEGORIEN.
Die folgenden neuen Kategorien (nicht elektronisch) von Einreisevisa wurden für bestimmte Kreise ausländischer Bürger, die Usbekistan besuchen, eingeführt:
– VATANDOSCH – zwei Sommervisa für Einheimische der Republik Usbekistan und ihre Familienangehörigen, mit Einladungen ihrer Verwandten, die Staatsangehörige der Republik Usbekistan sind und ihren ständigen Wohnsitz auf dem Gebiet der Republik Usbekistan haben;
– STUDENTENVISUM – ein einjähriges Visum, das ausländischen Studenten, die an Bildungseinrichtungen auf dem Territorium der Republik Usbekistan studieren, auf Antrag von Bildungseinrichtungen, Ministerien, Abteilungen und Organisationen der Republik Usbekistan, die Bildungseinrichtungen unter ihrer Gerichtsbarkeit haben, ausgestellt wird;
– AKADEMISCHES VISA – Visum von 3 Monaten bis 2 Jahren für ausländische Personen, die in der Republik Usbekistan eine Forschungs- und Lehrtätigkeit ausüben möchten, ausgestellt auf Antrag der Akademie der Wissenschaften der Republik Usbekistan, von Forschungsorganisationen, Hochschuleinrichtungen der Republik Usbekistan, Ministerien oder Abteilungen;
– MEDIZINISCHES VISA – Visum bis zu drei Monaten für ausländische Staatsangehörige, die in die Republik Usbekistan einreisen, um sich auf Einladung der medizinischen Einrichtung behandeln zu lassen;
– PILIGRIM VISA – Pilgervisum, ausgestellt für bis zu drei Monate für ausländische Staatsangehörige auf Antrag des Tourismus und des Ausschusses für religiöse Angelegenheiten des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan zum Studium des kulturhistorischen und religiösen und spirituellen Erbes, der Traditionen Usbekistans.
Ausländische Staatsbürger beantragen bei der Botschaft 10 Arbeitstage im Voraus ein Visum für Usbekistan. Für den Fall, dass ausländische Staatsbürger das Visum in weniger als 10 Tagen beantragen, erhöht sich der Satz der Konsulargebühr um 30 Prozent und in weniger als 3 Tagen um 50 Prozent.
Ein Visum kann verweigert werden, wenn einem ausländischen Staatsbürger oder Staatenlosen die Einreise nach Usbekistan gemäß dem festgelegten Verfahren verweigert wird.
DAS VERFAHREN ZUR REGISTRIERUNG VON AUSLÄNDERN,
WOHNHAFT IN USBEKISTAN
Bei der Ankunft am Ort des vorübergehenden Aufenthalts müssen sich ausländische Staatsangehörige (einschließlich Staatsangehörige von Ländern mit Visumfreiheit und einem vereinfachten Verfahren zur Erlangung elektronischer Visa) vorübergehend bei den Behörden für innere Angelegenheiten registrieren lassen oder sich bei Unterbringungseinrichtungen und medizinischen Institutionen anmelden.
Der nationale Reisepass wird bei der Ankunft am Bestimmungsort innerhalb von drei Tagen, außer an Feiertagen und Wochenenden, zur vorübergehenden Registrierung vorgelegt.
Am 15. Juli 2018 wurde in Usbekistan die Fernregistrierung von Ausländern und Staatenlosen über das System Emehmon (emehmon.uz) eingeführt.
Ausländische Touristen können sich auf dem Territorium der Republik Usbekistan frei bewegen, mit Ausnahme von Gebieten und Einrichtungen, die für ausländische Bürger gesperrt sind.
Verstöße gegen die Aufenthaltsregeln in der Republik Usbekistan ziehen eine Haftung nach usbekischem Recht nach sich.
WICHTIG!
Bürger Usbekistans und ihre Kinder, die einen ausländischen Pass besitzen und ihre usbekische Staatsbürgerschaft nicht auf der Grundlage eines Präsidialerlasses entzogen oder verloren haben, dürfen Usbekistan nicht auf der Grundlage eines ausländischen Passes besuchen. Sie müssen Usbekistan auf der Grundlage eines gültigen ausländischen und biometrischen Reisepasses oder auf der Grundlage einer von der Botschaft ausgestellten Bescheinigung über die Rückkehr nach Usbekistan besuchen, wenn der Reisepass abgelaufen ist.
E-Visum – ELEKTRONISCHES VISA
nach Usbekistan
Es wurde ein System zur Ausstellung von elektronischen Einreisevisa für ausländische Staatsangehörige eingeführt und eine Liste der Länder aus 77 Ländern, die elektronische Einreisevisa für Usbekistan erhalten können, wurde genehmigt (die Liste ist im Anhang beigefügt).
– Einem ausländischen Staatsbürger wird über das System www.e-visa.gov.uz ein elektronisches Einreisevisum für die Einreise und den Aufenthalt in Usbekistan ausgestellt;
– Das elektronische Visum wird ausländischen Staatsbürgern für die Dauer des Aufenthalts auf dem Territorium der Republik Usbekistan bis zu 30 Tagen mit einfacher Einreise erteilt (ab 15. März 2019 – doppelte und mehrfache Einreise);
– Das ausgestellte E-Visum ist ab dem Zeitpunkt seiner Ausstellung 90 Tage lang gültig. Wenn die Gültigkeitsdauer des Visums zum Zeitpunkt der Einreise eines ausländischen Staatsbürgers in das Hoheitsgebiet Usbekistans weniger als 30 Tage beträgt, darf die Aufenthaltsdauer des ausländischen Staatsbürgers auf dem Hoheitsgebiet des Landes die Gültigkeitsdauer des elektronischen Visums nicht überschreiten;
– im Falle einer Diskrepanz zwischen den Angaben im ausgestellten elektronischen Visum und dem Reisedokument, das die Identität des ausländischen Staatsbürgers bescheinigt, wird das elektronische Visum als ungültig betrachtet.
– Um das elektronische Visum zu erhalten, muss der Antrag über das Portal www.e-visa.gov.uz mindestens drei Arbeitstage vor dem geplanten Ankunftsdatum in Usbekistan gestellt werden. Das elektronische Visum wird innerhalb von zwei Arbeitstagen ausgestellt, wobei der Tag der Antragstellung nicht mitgerechnet wird;
– wird das ausgestellte elektronische Visum an die E-Mail des Antragstellers geschickt;
– die Höhe der Konsulargebühr für die Bearbeitung und Ausstellung eines elektronischen Einreisevisums beträgt 20 EUR. Die Bezahlung für das elektronische Visum kann online über internationale Zahlungssysteme erfolgen. Im Falle der Verweigerung der Ausstellung eines elektronischen Visums wird die Visumgebühr nicht zurückerstattet;
– das elektronische Visum nicht auf den Reisepass geklebt wird. Ein ausländischer Staatsbürger muss ein elektronisches Visum in gedruckter Form vorlegen, wenn er eine Passkontrollstelle auf der anderen Seite der Grenze passiert.
Es ist zu beachten, dass das elektronische Einreisevisum nur für Bürger ausländischer Staaten ausgestellt wird und nicht für Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in diesen Ländern.
Außerdem wurden ab dem 15. März 2019 die folgenden Vielfachen von E-Einreisevisa mit den entsprechenden Konsulargebühren mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen eingeführt.
– elektronisches Visum für die doppelte Einreise – 35 Euro;
– elektronisches Mehrfachvisum – 50 Euro;
– elektronisches Gruppenvisum – 20 EUR pro Person.
MELDEVERFAHREN FÜR AUSLÄNDERINNEN UND AUSLÄNDER,
WOHNHAFT IN USBEKISTAN
Bei der Ankunft am Ort des vorübergehenden Aufenthalts müssen sich ausländische Staatsangehörige (einschließlich Staatsangehörige von Ländern mit Visumfreiheit und einem vereinfachten Verfahren zur Erlangung elektronischer Visa) vorübergehend bei den Behörden für innere Angelegenheiten registrieren lassen oder sich bei Unterbringungseinrichtungen und medizinischen Institutionen anmelden.
Der nationale Reisepass wird bei der Ankunft am Bestimmungsort innerhalb von drei Tagen, außer an Feiertagen und Wochenenden, zur vorübergehenden Registrierung vorgelegt.
Am 15. Juli 2018 wurde in Usbekistan die Fernregistrierung von Ausländern und Staatenlosen über das System Emehmon (emehmon.uz) eingeführt.
Ausländische Touristen können sich auf dem Territorium der Republik Usbekistan frei bewegen, mit Ausnahme von Gebieten und Einrichtungen, die für ausländische Bürger gesperrt sind.
Verstöße gegen die Aufenthaltsregeln in der Republik Usbekistan ziehen eine Haftung nach usbekischem Recht nach sich.
WICHTIG!
Bürger Usbekistans und ihre Kinder, die einen ausländischen Pass besitzen und ihre usbekische Staatsbürgerschaft nicht auf der Grundlage eines Präsidialerlasses entzogen oder verloren haben, dürfen Usbekistan nicht auf der Grundlage eines ausländischen Passes besuchen. Sie müssen Usbekistan auf der Grundlage eines gültigen ausländischen und biometrischen Reisepasses oder auf der Grundlage einer Bescheinigung der usbekischen Botschaft in Berlin oder des usbekischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main über die Rückkehr nach Usbekistan besuchen, wenn der Reisepass abgelaufen ist.
Die Gesetzgebung der Republik Usbekistan sieht Folgendes vor
die folgenden Konsulargebühren:
1. Konsulargebühr für Touristenvisum.
(mit Ausnahme der Länder, mit denen separate Abkommen bestehen, die unten aufgeführt sind):
a) Einfaches Einreisevisum bis zu 30 Tagen – 60 EUR.
b) Visum für mehrfache Einreise bis zu 30 Tagen – 80 EUR.
2. Gruppen-Touristenvisum (mindestens 5 Personen, ausgenommen Kinder unter 16 Jahren):
a) einfaches Einreisevisum bis zu 15 Tagen – 15 Euro. pro Person + 10 Euro für Gruppen.
b) Einfaches Einreisevisum bis zu 30 Tagen – 25 Euro. pro Person + 10 Euro für die Gruppe.
3. Konsulargebühr für andere TYP-Visa.
(mit Ausnahme der Länder, mit denen es separate Abkommen gibt, sind unten aufgeführt):
a) Für Visa zur einmaligen Einreise:
– bis zu 7 Tagen – 60 Euro;
– bis zu 15 Tagen – 70 Euro;
– bis zu 30 Tage – 80 Euro;
– bis zu 3 Monaten – 100 Euro;
– bis zu 6 Monaten – 140 Euro;
– bis zu 1 Jahr – 180 Euro.
Hinweis: Für jede weitere Vielzahl von Visa erhöht sich der Zollsatz um 10 Euro.
b) Für Visa für die mehrfache Einreise:
– bis zu 6 Monaten – 170 Euro;
– bis zu einem Jahr – €270;
– bis zu zwei Jahren – €320;
– bis zu drei Jahren – 370 Euro.
c) Für Transitvisa:
– bis zu 72 Stunden – 60 Euro;
– für zwei Transitvisa: 70 Euro.
Ausländische Staatsbürger beantragen bei der Botschaft innerhalb von 10 Arbeitstagen ein Visum für Usbekistan. Für den Fall, dass ausländische Staatsbürger ein Visum in weniger als 10 Tagen beantragen, wird der Konsulargebührensatz um 30% und in weniger als 3 Tagen um 50% erhöht.
Visaverfahren mit einzelnen Staaten
Japan, USA, Kirgisistan, Tadschikistan und Turkmenistan
1. Visum für japanische Staatsbürger.
Usbekistan und Japan stellen Visa auf gegenseitiger Basis ohne Konsulargebühren aus.
2. Visum für Bürger der USA.
– US-Bürger, einschließlich Kinder, zahlen für ein Visum für einen beliebigen Zeitraum von 160 Euro, wenn die dringende Visum – 240 Euro.
3. Visum für Bürger Kirgisistans.
– Einfaches Einreisevisum bis zu 6 Monaten 30 Euro.
– Einfaches Einreisevisum bis zu 1 Jahr 40 Euro.
4. Visum für Bürger Tadschikistans.
– Einfaches Einreisevisum bis zu 6 Monaten 30 Euro.
– Einfaches Einreisevisum bis zu 1 Jahr 40 Euro.
5. Visum für Bürger Turkmenistans.
– Einfaches Einreisevisum bis zu 10 Tagen – 60 Euro.
– Einfaches Einreisevisum bis zu 20 Tagen – 70 Euro.
– Einfaches Einreisevisum bis zu 1 Monat – 80 Euro.
– Für jeden weiteren Monat – 40 Euro.
– Mehrfacheinreisevisum bis zu 1 Monat – 80 Euro.
– für jeden weiteren Monat – 40 Euro.
– Transitvisum – 65 Euro.
Ausländische Staatsbürger beantragen bei der Botschaft ein Visum für Usbekistan für 10 Arbeitstage. Für den Fall, dass ausländische Staatsbürger ein Visum in weniger als 10 Tagen beantragen, wird der Konsulargebührensatz um 30% und in weniger als 3 Tagen um 50% erhöht.
Die Bezahlung aller konsularischen Aktivitäten in der Botschaft erfolgt ausschließlich per Überweisungsbeleg.
Bankverbindung der Botschaft der Republik Usbekistan in Berlin:
Deutsche Bank Berlin
Kontonummer: 435 06 09 01
BLZ: 10070000
IBAN: DE46 1007 0000 0435 0609 01
BIC (SWIFT-Code): DEUTDEBB
Deutsche Bank Berlin
Unter den Linden 13/15
10117 Berlin
Visum für afghanische Staatsbürger oder gebürtige Afghanen.
In letzter Zeit gab es viele Fälle, in denen afghanische Staatsbürger oder Menschen aus Afghanistan eine Reise nach Usbekistan beantragen.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Rubrik Visumangelegenheiten, aber aufgrund der großen Anzahl von Anträgen informieren wir im Folgenden.
Bürger Afghanistans oder Afghanen, die in Afghanistan geboren sind, aber Dokumente der europäischen Länder für Reisen ins Ausland haben und in Deutschland, Tschechien, Schweden und der Schweiz leben, um nach Usbekistan zu reisen, müssen ein Visum für Usbekistan bekommen.
– wenn der Zweck der Reise der Tourismus ist, in diesem Fall müssen Sie ein Reiseunternehmen in Usbekistan kontaktieren. Das touristische Unternehmen wird alle notwendigen Dokumente für das Visum vorbereiten und sie beim Außenministerium Usbekistans einreichen. Nach Erhalt einer Antwort des Außenministeriums informiert das Reiseunternehmen den Touristen und schickt ihm eine Telex-Nummer. Nach Erhalt der Telexnummer kann der Tourist die Botschaft per Telefon oder E-Mail kontaktieren.
– Wenn der Zweck der Reise eine Gastreise ist, sollten Sie in diesem Fall Ihre Freunde kontaktieren, die Sie einladen. Sie werden beim HAUPTBÜRO FÜR MIGRATION UND ZIVILISIERUNG DES UNTERNEHMENSMINISTERIUMS DER REPUBLIK USBEKISTAN eine Einladung für Sie beantragen. Die Einladung wird für ein Visum beim Außenministerium von Usbekistan eingereicht. Nachdem das Außenministerium geantwortet hat, wird Ihnen eine Telex nummer zugesandt. Nachdem Sie die Telexnummer erhalten haben, können Sie die Botschaft per Telefon oder E-Mail kontaktieren.
– wenn der Zweck Ihrer Reise geschäftlich ist, müssen Sie sich in diesem Fall an Ihre Partner wenden, die Sie einladen. Das einladende Unternehmen stellt einen Antrag auf ein Visum beim usbekischen Außenministerium. Dann, nach Erhalt einer Antwort vom Außenministerium, wird die Nummer des Telex nummer an den Bürger von Afghanistan gesendet. Nach Erhalt der Fernschreibnummer kann man die Botschaft per Telefon oder E-Mail kontaktieren.
Nach Erhalt eines positiven Bescheids des Botschaftsmitarbeiters muss der Antragsteller die folgenden Dokumente vorbereiten, um ein Visum für Usbekistan zu erhalten.
1. Ausgefülltes und ausgedrucktes Visumantragsformular in zweifacher Ausfertigung (auszufüllen unter: E-Visa);
2. Foto von 3,5 x 4,5 cm (2 Stück), das auf das Bewerbungsformular geklebt wird;
3. Kopie des Reisepasses (nur die Titelseite des Reisepasses mit persönlichen Daten und Foto);
4. Kopie der Banküberweisung für die Konsulargebühr;
5. Original-Reisepass (der Reisepass muss in gutem Zustand sein (nicht zerrissen oder beschädigt) und mindestens eine leere Seite für ein Visum haben, er muss mindestens drei Monate Gültigkeit ab dem Datum der Einreise nach Usbekistan haben;
6. elektronische Warteschlange für den Empfang in der Botschaft unter: E-Navbat
Die Bezahlung aller konsularischen Aktivitäten in der Botschaft erfolgt ausschließlich per Überweisungsbeleg.
Bankverbindung der Botschaft der Republik Usbekistan in Berlin:
Deutsche Bank Berlin
Kontonummer: 435 06 09 01
BLZ: 10070000
IBAN: DE46 1007 0000 0435 0609 01
BIC (SWIFT-Code): DEUTDEBB
Deutsche Bank Berlin
Unter den Linden 13/15
10117 Berlin